Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 705/11 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt beschreibt, dass es bereits heute eine breite Datenbasis zu KFZ- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgte Verkehrsüberwachungen zu informieren Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Deshalb möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass sich Bürgerinnen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt Fechenheim, Baumert-straße, Konstanzerstraße, Adam-Opel Str. Karl-Benz Str., Hanauer Landstraße u.a.), 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyer Straße u.a.) und 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläcker Straße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u.a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringlich notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht einfach Informationen über Verkehrsmengen von KFZ und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet informiert. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden - nur, es wird nicht genutzt. Hier sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen KFZ geoportal.frankfurt.de) die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke z.B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 688/11 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat prüft die Wegeführung für LKWs im Gewerbegebiet (insb. Gwinnerstraße und Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) auf Sicherheit und Wendemöglichkeiten und berichtet dem Ortsbeirat Optimierungsvorschläge. Zudem wird übergangsweise die aktuelle bestehende Beschilderung so verbessert, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die LKW Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von LKWs angefahren werden können. Aktuell ist für die LKWs jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein LKW-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell z.T. an Stellen angebracht (erst nach der Ecke Flinsch-Gelastraße und zudem zugwachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die LKWs über die Straße "Im Trieb" auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein PKW in der Straße "Im Trieb" stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2025, OF 680/11 Betreff: Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück. Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der B 450/24 nur unter der Maßgabe zu, dass der Magistrat die Planung und Herstellung des fehlenden Gehwegs in der Gelastraße, zwischen Flinschstraße uns Am Büttelstück, konsequent weiterverfolgt und die Fußwegeverbindung In den Teichen nicht als alternative Fußwegeverbindung hierzu festlegt. Die Fußwegeverbindung In den Teichen ist unabhängig von der fehlenden Wegeverbindung in der Gelastraße zu ertüchtigen. Begründung: Der herzustellende, fehlende Fußweg in der Gelastraße ist eine alternativlose Fußwegeverbindung in die Freizeitgärten zwischen Seckbach und dem Riederwald sowie in Richtung Bornheim. Die Fußwegeverbindung In den Teichen kann diese fehlende Fußwegeverbindung nicht ersetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 521 2025 1. Die Vorlage B 450 dient unter Hinweis auf OA 521 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 680/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Halbsatz hinzugefügt wird: " (. .) und ein Abzweig zu der Straße Im Trieb herzustellen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.01.2025, OA 521 entstanden aus Vorlage: OF 680/11 vom 13.01.2025 Betreff: Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 450 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Planung und Herstellung des fehlenden Gehwegs in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück konsequent weiterverfolgt und die Fußwegeverbindung In den Teichen nicht als alternative Fußwegeverbindung dazu festlegt. Die Fußwegeverbindung In den Teichen ist unabhängig von der fehlenden Wegeverbindung der Gelastraße zu ertüchtigen und ein Abzweig zur Straße Im Trieb herzustellen. Begründung: Der herzustellende, fehlende Fußweg in der Gelastraße ist eine alternativlose Fußwegeverbindung in die Freizeitgärten zwischen Seckbach und Riederwald sowie in Richtung Bornheim. Die Fußwegeverbindung In den Teichen kann diese fehlende Fußwegeverbindung nicht ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.01.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2024, OF 677/11 Betreff: Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 63 einen Poller zu setzen, um ein verkehrswidriges Parken auf dem Gehweg am Zebrastreifen zu verhindern Begründung: Immer wieder blockieren Autofahrer den Fußgängerüberweg und verhindern damit den sicheren Übergang über die Wilhelmshöher Straße. Gerade Kinder haben dadurch keine Sicht auf fahrende Fahrzeuge, wenn Sie den Zebrastreifen nutzen wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6290 2025 Die Vorlage OF 677/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2024, OF 660/11 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Abschnitt der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße (Fokus: Geschwindigkeit) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Wilhelmshöher Straße (insbesondere im Abschnitt zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße) folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen: Anbringen von Tempo 30 Piktogrammen auf der Fahrbahn Aufstellen zusätzlicher Tempo 30 Schilder Einrichtung eines Geschwindigkeitsdisplays (z. B. im oberen Bereich zwischen Hufelandhaus und Kreuzung Heinz-Herbert-Karry-Straße), um Fahrzeugführende auf die gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen Regelmäßige Umsetzung von Geschwindigkeitskontrollen Begründung: Nach über 3 Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Anwohnende beklagen sich über die erhöhte Geschwindigkeit von PKWs und LKWs, wodurch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmenden gefährdet wird. Dies ist für die Anwohnenden kritisch, aber ganz besonders auch für die Kinder der anliegenden Kindertagesstätten (Maria Rosenkranz, Hufelandhaus). Durch oben genannte Maßnahmen soll dafür gesorgt werden, dass es zu keinen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt und die Verkehrssicherheit für alle erhöht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2024, OF 658/11 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit - Feste Ampel am Übergang von der Heinz-Herbert-Karry-Straße zur Arolser Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die provisorische Ampel am Übergang von Heinz-Herbert-Karry-Straße zur Arolser Straße durch eine fest installierte Ampel zu ersetzen. Die Ampel hat sich während der Bauphase im Bereich obere Wilhelmshöher Straße bewährt und soll nun auch weiterhin zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit - insbesondere für Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule / Kita - beitragen. Begründung: Nach über 3 Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Während der Bauphase gab es eine provisorische Ampel im Bereich der Haltestelle Eschweger Straße (stadteinwärts). Diese Ampel soll auch nach der Bauphase weiter bestehen bleiben und durch eine fest installierte Ampel ersetzt werden. Sie trägt erheblich zur Sicherung des Schul- und Kindergartenwegs bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2024, OF 659/11 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wilhelmshöher Straße an der Kreuzung Atzelbergstraße (Fokus: Fußgängerüberweg) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert an der Kreuzung Wilhelmshöherstraße - Atzelbergstraße in alle Richtungen Fußängerüberwege umzusetzen, damit eine sichere Querung dieser Kreuzung in alle Richtungen möglich ist. Begründung: Nach über 3 Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Aktuell gibt es zwar eine Fußgängerampel auf einer Seite der Kreuzung, für Ziele auf der anderen Seite der Kreuzung (z. B. Maria Rosenkranz) muss man entweder einen Umweg gehen oder die Straße ohne Überweg oder Ampel queren. Dadurch kommt es aktuell immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern. Gäbe es in alle Richtungen Fußgängerüberwege, würde der fließende Verkehr eingebremst und eine Querung wäre leichter möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 657/11 Betreff: Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach Beendigung des 1. Bauabschnitts der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße, folgende Maßnahmen nachzubessern bzw. umzusetzen: Zusätzlich markierte Stellflächen für kurzzeitiges Halten zum Be- und Entladen schaffen Mehrere Tempo 30-Fahrbahnmarkierungen Eine Blitzanlage oder mindestens eine Geschwindigkeitsanzeige / ein Hinweisdisplay stadtauswärts vor dem Hufeland-Haus installieren Das Parken in der Sackgasse "Am Atzelberg" wieder ermöglichen Auf die Landespolizei einzuwirken, damit diese das bestehende Durchfahrtsverbot für LKW über 7,5t strikt kontrolliert und Verstöße konsequent ahndet Begründung: Aufgrund der grundhaften Sanierung im 1. Bauabschnitt der Wilhelmshöher Straße ist der sanierte Straßenabschnitt für den Kfz-Verkehr sehr gut befahrbar. Dies kann die Autofahrer zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit verführen. Deshalb sollten die im Antragstext aufgeführten Maßnahmen, zwecks Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30km/h, umgesetzt werden. Da es nur wenige Parkplätze in dem besagten Straßenabschnitt gibt, sollte das kurzzeitige Halten zum Be- und Entladen für Anwohner/innen und Lieferdienste vorgesehen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2024, OF 645/11 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a) bis e) in Nähe der Zeuläckerstraße 9 montieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen, gegenüber der Ausfahrt gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass die Autofahrer welche in die Zeuläckerstraße einbiegen möchten, herankommende Fahrzeuge frühzeitig erkennen können. Begründung: Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel kann hier die Verkehrssicherheit erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5785 2024 Die Vorlage OF 645/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2024, OF 644/11 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen, gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Str. 48 einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass die Autofahrer welche in die Wilhelmshöher Str. einbiegen möchten, herankommende Fahrzeuge frühzeitig erkennen können. Begründung: Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel kann hier die Verkehrssicherheit erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5784 2024 Die Vorlage OF 644/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 473 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 24.05.2024 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: OA 382/19 OBR 11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, wie in der Stellungnahme vom 06.05.2024, ST 865, vorgeschlagen, einen Bebauungsplan für das Straßenteilstück der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück aufzustellen. Der Bebauungsplan muss die betreffenden Flächen als öffentliche Verkehrsflächen ausweisen. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main Begründung: Auf dem Straßenteilstück ist kein Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und das Eintracht-Gelände in die Gelastraße und weiter nach Bergen-Enkheim zu gehen oder mit dem Rad/Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel. Fahrzeugfahrer, die von Seckbach kommen, sehen die Fußgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit nunmehr 20 Jahren versucht die Stadt, die restlichen Teilstücke zu kaufen, und hat in der Stellungnahme ST 865 vermerkt, dass es keine Aussicht gibt, die übrigen neun Grundstückseigner vom Verkauf zu überzeugen. In der Stellungnahme ST 865 wird darauf verwiesen, dass nur im Rahmen eines Bebauungsplanes Grundstücksstreifen enteignet werden können. Diese Grundstücksstreifen sind schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat eine langfristige Lösung für den Gehweg im Rahmen eines Bebauungsplanes für diesen Straßenabschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 473 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5080, 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 10.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - Fehlender Gehweg Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: OA 382/19 OBR 11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22; OM 5063/24 OBR 11; ST 865/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, wie in der ST 865 vom 06.05.2024 vor-geschlagen, einen Bebauungsplan für das Straßenteilstück der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück aufzustellen. Der Bebauungsplan muss die betreffenden Flächen als öffentliche Verkehrsfläche ausweisen. Quelle: Geoportal - dunkelgelbe Fläche im Eigentum der Stadt Frankfurt/Main Begründung: Dieses Straßenteilstück besitzt keinen Gehweg. Es ist ein beliebter Weg für Familien, um vom Riederwald über die Kleingärten und dem Eintracht-Gelände in die Gelastrasse und weiter nach Enkheim zu gehen oder mit Rad / Roller zu fahren. In den Wintermonaten ist dieser Straßenabschnitt sehr dunkel, Fahrzeuge, die von Seckbach kommen, sehen die Füßgängerinnen und Fußgänger erst sehr spät. Seit nunmehr 20 Jahren versucht die Stadt die restlichen Teilstücke zu kaufen und hat in der ST 865 vermerkt, daß es keine Aussicht gibt, die übrigen 9 Grundstückseigner zum Verkauf zu überzeugen. In der ST 865 wird darauf verwiesen, daß nur im Rahmen eines Bebauungsplanes Grundstücksstreifen enteignet werden können. Diese Streifen sind schon heute außerhalb der eigentlichen Gärten und werden als Abstellfläche genutzt. Aus diesem Grund fordern wir eine langfristige Lösung für den Gehweg im Rahmen eines Bebauungsplanes für diesen Straßenabschnitt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 865 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 473 2024 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 580/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2024 / 2025 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 6 2024 Die Vorlage OF 580/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 583/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 10/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aufgrund der Sperrung des Siegfried-Gößling-Wegs wegen einer Gefahrenstelle wird der Magistrat gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 10 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 9 2024 Die Vorlage OF 583/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 592/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 20/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 20 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 17 2024 Die Vorlage OF 592/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "Sanierung" das Wort "klimagerechte" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Betreff: Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück) Vorgang: B 381/05; V 1514/15 OBR 11; ST 297/16; OM 317/16 OBR 11; ST 1380/16; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19; OA 382/19 OBR11; ST 2016/19; V 165/21 OBR 11; ST 290/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen, zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, benötigten Grundstücksflächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Erwerbsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Können die nicht verkaufsbereiten Eigentümer der benötigten Grundstücksflächen, trotz fehlendem Bebauungsplan aber vorhandenem Allgemeinwohl, enteignet werden? 5. Welche weiteren Möglichkeiten hat der Magistrat, um den Erwerb der benötigten Grundstücksflächen, gegen den Willen der nicht zum Verkauf bereiten Eigentümer, durchzusetzen? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 5. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger/innen nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Flinschstraße 67 durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 16.11.2015, V 1514 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 317 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Anregung vom 25.03.2019, OA 382 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 290 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5063 2024 Die Vorlage OF 547/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 544/11 Betreff: Noch einmal: Gustav-Behringer-Straße: Parkchaos beseitigen, zu Fuß Gehende schützen Vorgang: OM 3817/23 OBR 11; ST 2094/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Gustav-Behringer-Straße zwischen Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße Fuß- und Radwege zu bauen oder sichere Wege zu markieren und etwas gegen das wilde Parken auf der begleitenden Grünanlage zu unternehmen. Begründung: Der Magistrat hat die OA des Ortsbeirat 11 nicht beantwortet. In der St 2094 sagt der Magistrat nur, der Straßenabschnitt werde nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels wieder hergestellt, also in ca. 10 Jahren. Der Ortsbeirat hatte aber um sofortige Maßnahmen gebeten. Diese können auch in kostengünstigen provisorischen Markierungen, Beschilderungen und Absperrungen bestehen. Es kommt hinzu, dass die vgf ein weiteres Tor zu ihrem Gelände östlich vom o.g. Straßenabschnitt gebaut hat, so dass mit Mehrverkehr zu rechnen ist. Nachrichtlich der Text der OM 2817 vom 24.04 2023: Die Gustav-Behringer-Straße ist in Verbindung mit der Straße "Am Sausee" eine vielgenutzte Fuß- und Radverbindung zwischen den Stadtteilen Riederwald und Seckbach. Sie führt durch Gärten und bietet einen angenehmen Weg mit wenig Autoverkehr. Nur der kleine Abschnitt an den Sportanlagen der Eintracht zwischen Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße ist vor allem an Wochenenden von sehr starkem Autoverkehr überwiegend der Elterntaxis betroffen. Zu Fuß Gehende wissen nicht, wie sie zwischen wild parkenden bzw. hin- und herfahrenden Autos noch durchkommen. Die Grünanlage verwandelt sich bei Regen in einen matschigen Sumpf. Der Parkplatz an der Pestalozzischule ist 100 Meter entfernt. Es ist den (jugendlichen) Sportlern bzw. ihre Eltern zuzumuten, diesen Parkplatz zu verwenden. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Quelle: Rainer Frey Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3817 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2094 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4937 2024 Die Vorlage OF 544/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff "Fußgehende" zu "Fußgängerinnen und Fußgänger" geändert wird und dass im Tenor die Worte "zu bauen oder sichere Wege" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2023, OF 542/11 Betreff: Installation einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays zwecks Schulwegsicherung zur Zentgrafenschule (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Wilhelmshöher Straße eine Geschwindigkeitsanzeige oder ein Hinweisdisplay dauerhaft anzubringen. Der Standort hierfür sollte stadtauswärts, vor der Fußgängerampel zur Zentgrafenschule, installiert werden. Begründung: Trotz der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30km/h fahren viele Autofahrer weitaus schneller auf die Fußgängerampel zu. Zwecks Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Schüler und Schülerinnen wäre ein frühzeitiger Hinweis auf erhöhte Geschwindigkeit äußerst hilfreich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4936 2024 Die Vorlage OF 542/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2023, OF 509/11 Betreff: Parkverbot am GelaGarten Vorgang: OM 4346/223 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am "Gela Garten", der sich am Ende der Gelastrasse in Richtung Sausee befindet, die Fläche direkt am Garten mit Halten und Parken verboten zu versehen. Um ein Parkverbot zu bestärken, fordern wir zusätzlich 3 Geländerelemente entlang der Straße. Diese werden mit Abstand zueinander aufgestellt, sodass man an der Stelle die Straße erst einsehen und dann überqueren kann. Wenn an dieser Stelle wie seit ca. 2 Monaten LKWs oder andere Kraftfahrzeuge parken, ist das Überqueren der Straße für die Kinder oder andere Personen lebensgefährlich. Bis zuletzt hat auf dieser Fläche kein Fahrzeug geparkt - es entfallen somit keine Parkflächen. Quelle: Google Maps Quelle: Ingo Stürmer Quelle: Ingo Stürmer Begründung: Die Anfrage beim Amt 36 ergab, dass an dieser Stelle reguläres Parken erlaubt ist. Da es hier nicht um ein reines Wohngebiet handelt, dürfen auch LKW's in der Nachtzeit dort parken. Die Kreuzung Gelastraße / Flinschstraße ist für die Kinder, die auf dem Gelände des Gelagartens spielen und dann die Straße überqueren müssen, um zu dem Haus Flinschstraße 67 zu gelangen gefährlich. Autos aus der Flinschstraße kommend biegen mit mit zu hoher Geschwindigkeit, obwohl Tempo 30 vorgegeben ist, um die Kurve und sehen die Kinder erst im letzten Moment. Bei parkende LKW's wie seit 2 Monaten geschehen, müssen sich die Kinder auf die Straße herantasten, um den Verkehr vom Sausee kommend zu sehen. Würden Geländer dort installiert ist, ist die Kurve von beiden Straßen einsehbar und die Straße besser zu überqueren. Eine Ampelanlage oder Überquerungshilfe wie in OM4346 gefordert ist die beste Lösung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4346 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4546 2023 Die Vorlage OF 509/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2023, OF 500/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instandgehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 257 2023 Die Vorlage OF 500/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 498/11 vom 09.09.2023 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 134 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat die Grenze zwischen den Schulbezirken Zentgrafenschule und Pestalozzischule mit Blick auf die Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter in Richtung Süden verschiebt. Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite des Wohnorts erfolgt in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies vor allem aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes in Richtung der Zentgrafenschule ist kurz und weitestgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, geparkte Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe der Hausnummer 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, sodass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage der Vorlage M 134, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen zum Teil in der Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2023, B 447 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 18.09.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (OA 382 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 134 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 382 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3840, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 384 entstanden aus Vorlage: OF 497/11 vom 26.08.2023 Betreff: Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Bürgerschaft und dem Ortsbeirat Probleme in Alt-Seckbach zu identifizieren und dann anhand der gemeinsamen städtebaulichen Analyse eine Konzeption für Alt-Seckbach zu erstellen, die Garant für den Erhalt der Infrastruktur eines lebendigen und zukunftsträchtigen Stadtteils ist. Begründung: Dem Stadtteil Alt-Seckbach droht in seinem historischen Kern um das alte Rathaus herum ein deutlicher Niedergang. Viele Häuser entlang der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße leiden unter dem viel zu intensiven (Berufs-)Verkehrsaufkommen in diesen engen Straßen. Investitionen unterbleiben und machen das Wohnen und damit das Betreiben von Läden/Geschäften immer unattraktiver. Der Betrieb von gemeinschaftsstiftenden Strukturen wie dem alten Rathaus oder von Gaststätten leidet oder unterbleibt ganz. Folgendes ist schon heute zu besichtigen: 1. Das alte Seckbacher Rathaus ist in seiner gegenwärtigen Form und Ausstattung für Feiern, Veranstaltungen oder andere Nutzungen nicht (mehr) attraktiv. Die ABG kümmert sich nur unwillig um das Haus. Die Front zur Hofhausstraße ist dringend renovierungsbedürftig und der frühere Blumenschmuck ist wohl auch der Kostenschere zum Opfer gefallen. Hier ist ein neues Nutzungskonzept in Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Ortsbeirat, ABG und Stadtverwaltung zu erarbeiten, das dazu beiträgt, für das Stadtteilleben einen attraktiven Beitrag zu leisten. 2. Der dem alten Seckbacher Rathaus gegenüberliegende kleine Platz ist vollgestellt mit riesigen Verteilerkästen, ist in der Regel ungepflegt und wird vernachlässigt. Jedenfalls ist er kein Ort, an dem sich Seckbacher gerne zu einem Plausch treffen. Dieser Platz müsste aufgewertet und z. B. mit einem kleinen Brunnen etc. ausgestattet werden. 3. Die gegenüberliegende Gastwirtschaft mit Innenhof "Zum Schwanen" steht seit Monaten leer und ein neuer Pächter/Betreiber ist offenbar kaum zu finden. Das Gleiche gilt für das danebenliegende Haus der früheren Frankfurter Sparkasse, die dieses vor ca. einem Jahr verlassen hat und das seitdem leer steht, ohne dass in Seckbach wenigstens noch ein Geldautomat installiert worden wäre. 4. Die Verkaufsstelle/das Restaurant/Café in der ehemaligen Bäckerei "Schaan" steht leer, ohne dass eine neue Nutzung in Aussicht steht. Die Liste der Probleme ließe sich lange fortsetzen, wobei sich die Problemursachen bei den einzelnen Objekten regelmäßig wiederholen: fehlende Parkplätze/zu hohes Verkehrsaufkommen/zu niedrige Mieten/fehlende Investitionen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird die Lage immer schwieriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 384 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3904, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2023, OF 498/11 Betreff: Prüfung und Verschiebung der Grenze des Schulbezirks zwischen Zentgrafen- und Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der M 134 unter der Maßgabe zu, dass der Magistrat die Grenze zwischen dem Schulbezirk Zentgrafen- und Pestalozzischule mit Blick auf Schulwegsicherheit und Zumutbarkeit prüft und um 500 Meter Richtung Süden verschiebt. Begründung: Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken verläuft aktuell entlang der Gelastraße. Je nach Straßenseite erfolgte in der Gelastraße bislang eine Zuordnung zu unterschiedlichen Schulbezirken. Die Kinder aus den Gebieten südlich der Gelastraße sind der Pestalozzischule zugeordnet. Neben den sozialen Aspekten (z. B. Verlust der Kindergartenfreunde, da bislang ein Kindergarten in Seckbach besucht wurde) ist dies v.a. aus Sicherheitsgründen kritisch zu sehen. Der Schulweg entlang des Sportplatzes Richtung Zentgrafenschule ist kurz und weitgehend auf Fußwegen ohne Autoverkehr zu absolvieren. Der Schulweg durch das Industrie-/Gewerbegebiet ist deutlich länger und potenziell gefährlicher (schlechter Zustand der Wege, viele schlecht einsehbare Ausfahrten, parkende Autos, hohes Verkehrsaufkommen). Im Geoportal ist zudem nur für einen Teil der Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße ein empfohlener Fußweg ausgewiesen. In der Flinschstraße beginnt dieser etwa auf Höhe von Haus Nr. 49. Ein langer Schulweg entlang der Industriestraßen ist für Grundschulkinder unsicher und nicht zumutbar. Im Rahmen der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll diese Schulbezirksgrenze unbedingt geprüft werden und aus Sicherheitsgründen um 500 Meter nach Süden verschoben werden, so dass die Schulwegstrecke auf den Industriestraßen Flinsch-, Fries- und Gwinnerstraße künftig reduziert wird. (Auszug aus Anlage Satzung Bildung Schulbezirke, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Anlage Satzung Bildung Schulbezirke, in rot: versetzte Schulbezirksgrenze) (Auszug aus Geoportal - empfohlene Fußwege fehlen z. T. in Flinschstraße, Gwinnerstraße und Friesstraße) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 382 2023 1. Der Vorlage M 134 wird unter Hinweis auf OA 382 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 498/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz zugefügt wird: "Die Maßnahme soll mit den Schulleitungen, den Elternvertretungen, der Schulkommission sowie den Kinderbeauftragten abgesprochen werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2023, OF 488/11 Betreff: Quietschgeräusche der U 4 mindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, die Quietschgeräusche der U4 zwischen dem Betriebshof Ost und der Trasse der U7 zu mindern. Insbesondere aus den Bereichen Erlenbruch/Schäfflestraße, Vatterstraße, aber auch weiter entfernten Gebieten wie Zeuläckerstraße erreichen den Ortsbeirat Klagen von Bürgerinnen und Bürgern wegen der lauten Geräusche. Auch die Pestalozzischule ist stark betroffen. Begründung: Bei früheren Gelegenheiten hat der Magistrat versichert, die Geräusche bei der Fahrt durch die engen Kurven seien minimal. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4344 2023 Die Vorlage OF 488/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2023, OF 490/11 Betreff: Aufstellung einer Bedarfsampel für Fußgänger, mindestens aber die Anbringung eines Fußgängerüberwegs Vorgang: OM 3517/18 OBR 11; ST 2219/18; ST 907/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Gelastraße zwischen dem Eckhaus Flinschstraße 67, und dem Gelagarten eine Fußgänger-Bedarfsampel oder mindestens einen Fußgängerüberweg einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des Überwegs ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit circa 140 Personen; darunter viele Kinder. In dem gegenüber liegenden Gelagarten befindet sich u. a. ein Spielplatz, der von den Kindern gerne angenommen wird. Erwachsene wiederum betreuen in diesem Garten die angelegen Pflanzenbeete. Da in der Gelastraße und der Flinschstraße ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Fußgänger-Bedarfsampel oder eines Fußgängerüberwegs dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3517 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2219 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 907 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4346 2023 Die Vorlage OF 490/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2023, OF 496/11 Betreff: Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten Vorgang: M 20/16; OM 1774/22 OBR 11; ST 1456/22; ST 208/23; OM 3824/23 OBR 11; ST 1458/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzlich zur Ortsbeiratsanregung vom 14.03.2022, OM 1774 folgende Maßnahmen zur Umgestaltung der beiden Plätze Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse in einer gestalterisch hochwertigen Weise sowie unter dem Gesichtspunkt der Klimaanpassung umzusetzen. Hierfür sind eigenständige Gestaltungsplanungen zu erstellen: 1. Bei beiden Plätzen ist jeweils ein großkroniger Baum in einem großzügig zu bemessenen Wurzelraum zu setzen, damit sie nachhaltig die Plätze beschatten und prägen können. Darüber hinaus sollten Pflanzstreifen und Wandbegrünungen an den umliegenden Gebäuden vorgesehen werden. 2. Die auf dem Rathausplatz bestehenden Verteilerkästen, Briefkasten, Schaukästen und Bücherschrank sind entweder zu verlegen, zu versenken oder an den Standorträndern in ein zu erstellendes Gestaltungskonzept einzubinden oder an andere Stellen in Seckbach zu versetzen (teilweise bereits in der OM 1774/22 angeregt) 3. Auf dem Rathausplatz sollte ein kleines Brünnchen oder ein Wasserspeier (ggf. Trinkbrunnen) errichtet werden. Dies könnte mit einer Information verbunden werden, dass sich der Name Seckbach (in Ersterwähnung seckibah) von Sickerwasser, also von Quellen, ableitet. 4. Darüber hinaus sollte eine Verbindung zwischen dem Platz und dem historischen Rathaus geschaffen werden, z.B. mittels einer Zurückverlegung der Ampel bis zur Rathausgasse und einem breiten Fußgängerbereich zwischen Rathaus und dem Platz (über den Bereich hinaus, der in der Vorplanung M 20/16 dargestellt wird) 5. Die an dem Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse vorhandene Wandbegrünung aus Rosen sollte von vornherein mit einem Pflanzstreifen gesichert werden. Der Platz ist so zu bauen, dass am Rande keine Autos parken können, damit die seitliche Zugänglichkeit gesichert ist (wie in der Vorplanung M 20/16 vorgesehen) Begründung: Die Grundsanierung der Wilhelmshöher Straße mit den beiden Plätzen bietet eine einmalige Gelegenheit, die beiden Plätze qualitativ und klimagerecht neu zu gestalten. Sie dienen bereits heute als Aufenthaltsort - insbesondere als Pausenort für ältere Menschen auf ihrem Weg zum/vom Einkaufen. Beide Plätze könnten die Identifikation mit dem Ortsteil fördern. Diese Funktionen müssen unter dem besonderen Gesichtspunkt der Klimaanpassung mit qualitativ hochwertigen Planungen und deren Umsetzung erreicht werden. Beide Plätze sind aktuell in einem erbärmlichen Zustand, weil über Jahrzehnte verschiedene Schränke, Einbauten, Kästen, Masten etc. ohne jeden Qualitätsanspruch errichtet wurden. Auf beiden Plätzen gibt es aktuell keinen Baum. Der einzige Großstrauch auf dem Rathausplatz befindet sich in einer Degenerationsphase. Darüber hinaus liegt der Rathausplatz gegenüber dem historischen Seckbacher Rathaus und sollte in einem gestalterischen Gesamtbild zusammen mit dem Rathaus geplant werden. Der Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse bietet durch eine private Anpflanzung eine Wand aus Strauchrosen, die gesichert werden sollte. Darüber hinaus muss planerisch unterbunden werden, dass beiderseits des Platzes (in der Draisbornstraße und Lohrgasse) Kraftfahrzeuge parken. Derzeit ist oftmals nur über Umwegen, über die vielbefahrene Wilhelmshöher Straße, ein Betreten des Platzes möglich, weil parkende Fahrzeuge den Zugang von den genannten Straßen aus behindern oder zumindest erschweren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 20 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1456 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 208 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3824 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1458 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4349 2023 Die Vorlage OF 496/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei 3. in der ersten Klammer "ggf." gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 458/11 Betreff: Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahnmarkierungen auf der Wilhelmshöher Straße und der Hofhausstraße wieder anzubringen, da derzeit insbesondere in Kreuzungsbereichen die Autofahrer keine hinreichenden Orientierungspunkte haben. Begründung: Der Zustand der Straßen Wilhelmshöher Straße und Hofhausstraße ist denkbar schlecht. Zudem fehlen mittlerweile fast völlig die gebotenen Fahrbahnmarkierungen, um den Autoverkehr insbesondere in den Kreuzungsbereichen ausreichend zu lenken. Es besteht hier Unfallgefahr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3994 2023 Die Vorlage OF 458/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 449/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße Vorgang: EA 13/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Sanierung der Hofhausstraße, von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße, inkl. der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße, werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode und dringend sanierungsbedürftig. Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 28 2023 Die Vorlage OF 449/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 397/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Anwohnerparken in Seckbach einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt geplant, damit für Seckbach eine Parkraumbewirtschaftung mit Anwohnerparken eingeführt werden kann. Begründung: Der Parkdruck in Seckbach ist hoch. Verstärkt wird dies durch die Baustelle auf der Wilhelmshöher Straße und durch Pendler, die Seckbach als kostenlose Abstellmöglichkeit für ihre Pkws nutzen, um dann die letzten Meter in die Innenstadt zur Arbeit zu gelangen. Seit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bornheim weichen die Pendler vermehrt nach Seckbach aus. Dem soll nun durch eine konsequente Parkraumbewirtschaftung mit der Einführung von Anwohnerparken in Seckbach sowie durch regelmäßige Kontrollen entgegengewirkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 2 2023 Die Vorlage OF 397/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Halbsatz des Tenors wie folgt lautet: "(. .) damit für den westlichen Teil Seckbachs, Melsunger Straße, Im Heimgarten und der Eschweger Straße eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken eingeführt werden kann." Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 402/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 6/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2023 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 6 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 7 2023 Die Vorlage OF 402/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 417/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 29/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 29 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 20 2023 Die Vorlage OF 417/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2023, OF 407/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 12/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 12 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2023 Die Vorlage OF 407/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2023, OF 428/11 Betreff: Gustav-Behringer Straße: Parkchaos beseitigen, zu Fuß Gehende schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - auf der Gustav-Behringer-Straße zwischen Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße Fuß- und Radwege zu bauen oder sichere Wege zu markieren - und etwas gegen das wilde Parken auf der begleitenden Grünanlage zu unternehmen. Begründung: Die Gustav-Behringer-Straße ist in Verbindung mit der Straße "Am Sausee" eine vielgenutzte Fuß- und Radverbindung zwischen den Stadtteilen Riederwald und Seckbach. Sie führt durch Gärten und bietet einen angenehmen Weg mit wenig Autoverkehr. Nur der kleine Abschnitt an den Sportanlagen der Eintracht zwischen Haenischstraße und Alfred-Pfaff-Straße ist vor allem an Wochenenden von sehr starkem Autoverkehr überwiegend der Elterntaxis betroffen. Zu Fuß Gehende wissen nicht, wie sie zwischen wild parkenden bzw. hin- und herfahrenden Autos noch durchkommen. Die Grünanlage verwandelt sich bei Regen in einen matschigen Sumpf. Der Parkplatz an der Pestalozzischule ist 100 Meter entfernt. Es ist den (jugendlichen) Sportlern bzw. ihre Eltern zuzumuten, diesen Parkplatz zu verwenden. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Quelle: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3817 2023 Die Vorlage OF 428/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass ein dritter Spiegelstrich mit folgendem Wortlaut eingefügt wird: " (. .) Hinweisschilder auf dem Parkplatz gegenüber der Pestalozzischule anzubringen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2023, OF 384/11 Betreff: Sicherung des Schulweges der Spielstraße Hochstädter Straße 42 bis 52 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Spielstraße in der Hochstädter Straße 42-52, die Teil des offiziellen Schulweges für die Grund-Schulkinder ist, sicherer zu gestalten. Eine Bodenschwelle vor der Hausnummer 46 oder eine großflächige Markierung auf dem Boden würde den Verkehr in der Spielstraße von der Hochstädter Straße kommend verlangsamen. Begründung: Die Autos, die die letzte Bodenschwelle vor der Hochstädter Straße 42 überwunden haben, fahren im Verlauf der Spielstraße zu schnell. Kinder auf dem Weg zur Grundschule werden von den Autofahrer*innen nicht oder zu spät gesehen. Es kommt zu gefährlichen Situationen. Eine weitere Bodenschwelle oder eine auffällige Markierung auf dem Boden würde den Autofahrer*innen verdeutlichen, dass sie in diesem Bereich schritt-tempo fahren müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3648 2023 Die Vorlage OF 384/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antrag das Wort "Spielstraße" durch die Wörter "verkehrsberuhigter Bereich" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 404/11 Betreff: Haushalt 2023 Grundsanierung Hofhausstraße in die Wege leiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Grundsanierung der Hofhausstraße von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße jetzt unverzüglich in die Wege zu leiten, d.h. die entsprechende Planung zu veranlassen und die nötigen Finanzmittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode. Trotz stark erhöhtem Verkehrsaufkommen in den letzten 10 Jahren ist in die Straßenerhaltung nicht investiert worden. Streckenweise ähnelt die Straße mehr DDR-Straßen in Ost-Brandenburg nach der Wiedervereinigung, als Verkehrsstraßen einer westlichen Großstadt mit hohem Verkehrsaufkommen. Diese systematische Vernachlässigung Seckbachs durch das städtische Verkehrsdezernat im Laufe der letzten 12 Jahre muss ein Ende haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 404/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 449/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 440/11 Betreff: Gestaltung des kleinen Platzes gegenüber des Rathauses Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der kleine Platz in Alt-Seckbach gegenüber dem Alten Rathaus so gestaltet werden kann, dass er wieder zum Verweilen einlädt und seiner Mittelpunktfunktion entspricht. Begründung: Der Platz gegenüber dem Alten Rathaus ist derzeit wenig attraktiv. Auf der kleinen Fläche sind wahllos Elektroschaltschränke aufgestellt, das wenige Grün ist ungepflegt, und die Fassaden der den Platz umgebenden Bebauung sind ziemlich desolat - einschließlich der Fassade des von der ABG verwalteten Alten Rathauses. Ab 1. September zieht zudem die gegenüberliegende Sparkasse aus. Hier sind neue Konzeptionen gefragt. Vielleicht wäre die Einleitung eines städtebaulichen Wettbewerbs eine Idee, die weiterführen kann, zumal in einigen Jahren die Wilhelmshöher Straße auch an dieser Stelle saniert worden sein soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3824 2023 Die Vorlage OF 440/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in den Vorgang des Antrags die OM 1774/22 OBR 11 und die ST 1456/22 aufgenommen und in der Begründung der Satz beginnend mit "Ab 1. Sepmtember (. .)" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2023, OF 378/11 Betreff: Müllbehälter entlang der Straßenbahntrasse in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten entlang der Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg und an weiteren Straßen in Seckbach Müllbehälter aufzustellen: - An der Ecke Klingenweg / Kirchgasse - An der Kreuzung Kirchbergweg / Wilhelmshöher Straße - An der Kreuzung Kirchbergweg/ Wallfahrtsweg - An der Kreuzung Kreuzweg / Berger Weg - An der Ecke Am Seckbacher Preul / Gwinnerstraße - An der Ecke In den Teichen / Hochstädter Straße - Am Ende des Gela Gartens / In den Teichen Begründung: Diese Wege und Straßen sind beliebt bei vielen SpaziergängerInnen. Leider sammelt sich entlang dieser Wege viel Müll an. Müllbehälter sollen die SpaziergängerInnen ermutigen, den Kleinmüll dort zu entsorgen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3490 2023 Die Vorlage OF 378/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2023, OF 159/16 Betreff: Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge beschließen, dass die Linie M43 eine hohe Priorität bei dem Austausch von Bussen mit Verbrennungsmotoren zu alternativen Antrieben erhält. Begründung: Der M43 zeichnet sich als Metrolinie durch viele hunderte Fahrten am Tag aus und diese Entwicklung der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs sehen wir sehr positiv. Allerdings bedeutet dies auch eine erhöhte Belastung für Anwohner*innen; insbesondere in den Streckenabschnitten der Bergen-Enkheimer Marktstraße und der Seckbacher Wilhelmshöher Straße. In diesen Straßen besteht die Besonderheit, dass die Bebauung an vielen Stellen nur 1-2 Meter von der Straße entfernt liegt. Zudem ist die Strecke insgesamt von vielen Steigungen geprägt, was zu einem erhöhten Schadstoffausstoß der aktuellen Dieselantriebe führt. Alternative Antriebe würden hier für eine substantielle Verbesserung sorgen. Wir bitten dies bei der Priorisierung und bei den Untersuchungen (siehe ST 707) zu beachten, obgleich die Strecke nicht durch innenstadtnahe Stadtteile führt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3542 2023 Die Vorlage OF 159/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 365/11 Betreff: Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost" Vorgang: OM 2186/22 OBR 11; ST 2089/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat ergreift wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fußgängerüberweges auf Höhe der Bushaltestelle Atzelberg Ost. Erste Maßnahmen sind gemäß ST2089 erfolgt, entfalten aber noch keine ausreichende Wirkung. Begründung: Der oben genannte Fußgängerüberweg wird von vielen Kindern und Familien auf dem Weg zur Schule, zum Kindergarten oder zum Spielplatz genutzt. Seit der Einrichtung der Baustelle auf der Wilhelmshöher Straße gibt es bei dem oben genannten Fußgängerüberweg eine mobile Ampelanlage. Mehrfach täglich wird jedoch in beide Richtungen das Rotsignal durch Autofahrer missachtet, wodurch es immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fußgänger kommt, die den Überweg bei Grün überqueren wollen. Problematisch sind dabei insbesondere zwei Situationen: Autos, die aus Richtung Wilhelmshöher Straße kommend den Bus an der Haltestelle Atzelberg-Ost überholen, dabei ihr Rotsignal übersehen und zügig über den Überweg fahren. Gleichzeitig können die Fußgänger bei Grün die Straße nicht einsehen, da der Bus die Sicht versperrt. Autos, die von oben kommend mit höherer Geschwindigkeit um die Kurve fahren und dann von der Ampelanlage überrascht werden und nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Hier kam es mehrfach zu Auffahrunfällen mit haltenden Autos bzw. Beinaheunfällen mit Fußgängern, die bei Grün den Überweg queren. Zudem ist bei der linken Ampel das gelbe Licht seit Wochen defekt, was ein zusätzliches Sicherheitsrisiko darstellt. Nach einem früheren Antrag (vgl. OM 2186, ST 2089) wurde bereits die durchgezogene Mittelmarkierung verlängert. Trotzdem wird der Bus weiterhin überholt und die Gesamtsituation hat sich nicht gebessert. Auch die Schulelternbeiräte der Zentgrafenschule weisen auf die gefährliche Situation an dem Überweg hin, der Teil des ausgewiesenen Schulwegs ist. Daher sollen nun weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit endlich wirksam zu verbessern (z. B. Hinweisschilder, Verkehrskontrollen, Warnblinkanlage, Warnblinker des haltenden Busses, Verlängerung der durchgezogenen Linie auf der Fahrbahn, komplettes Überholverbot in der Atzelbergstraße etc.). Gerne stehen wir auch für eine Ortsbegehung - idealerweise zu besonders kritischen Zeiten (z. B. Schul-/ Kita-Beginn) - zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2186 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2089 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3344 2023 Die Vorlage OF 365/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2022, OF 350/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Schwerpunkte sollen dort Straßen sein, die gemäß Schulwegeplan als der empfohlene Schulweg für Kinder ausgewiesen sind und deren Sicherheit durch Fahrzeuge eingeschränkt wird, die den Platz beengen bzw. die Sicht rauben. Besonders zu achten ist dabei auf Missachtung des Parkverbots, Parken auf Gehwegabsenkungen, Parken auf dafür nicht zugelassenen Flächen wie Fußwege / in verkehrsberuhigten Bereichen oder im Ampelbereich. Schwerpunktmäßig sollen die Kontrollen morgens und nachmittags (Unterrichtsstart und -ende) erfolgen: - Arolser Straße - Atzelbergstraße - Auerfeldstraße - Zentgrafenstraße - An der Marienkirche - Alt Seckbach und Hintergasse - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Wilhelmshöher Straße - Im Trieb - Zeuläckerstraße - Hochstädter Straße Begründung: Die empfohlenen Fußwege im Schulwegeplan sollen es Kindern ermöglichen sicher zur Schule zu gelangen. In Seckbach sind viele Fußwege (z. B. Wilhelmshöher Straße) ohnehin sehr schmal. Hinzu kommt, dass in vielen Straßen parkende Autos den Platz für die Kinder auf den Fußwegen reduzieren oder die Sicht deutlich beeinträchtigen. Die Strafgebühren bei Park-Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, allerdings findet in Seckbach praktisch keine Überwachung von Regelverstößen statt. Dies ist ein Sicherheitsrisiko für Schulkinder. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen und dies v.a. wochentags zu besonders kritischen Uhrzeiten (Unterrichtsstart und -ende). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3213 2022 Die Vorlage OF 350/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2022, OF 352/11 Betreff: Unterstützung des Einzelhandels und der Gastronomie in der Zeit der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße, Bauabschnitt 2 (von Altebornstraße bis Am Kappelgarten) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, während der Zeit der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße, Bauabschnitt 2 (von Altebornstraße bis Am Kappelgarten), die dort ansässigen Einzelhändler und Gastronomiebetriebe zu unterstützen. Als mögliche Unterstützungsmaßnahmen/-aktionen sollten dabei in Betracht kommen: - Gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung durchzuführende Werbekampagnen - Die Stundung oder Anpassung der Gewebevorauszahlung - Die Senkung oder Aussetzung von Gebühren - Die Gewährung von finanziellen Zuschüssen Während der Bauzeit müssen die Einzelhandelsgeschäfte und die Gastronomiebetriebe fußläufig erreichbar bleiben. Begründung: Gemäß den heutigen Planungen kann erwartet werden, dass der 2. Bauabschnitt zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße Ende 2024/Anfang 2025 begonnen wird. Die Bauzeit wird voraussichtlich die 36-monatige Bauzeit des ersten Bauabschnitts übertreffen. In dieser Zeit müssen die Einzelhändler und die Gastronomiebetriebe vermutlich mit erheblichen Einschränkungen zurechtkommen. Von daher ist eine Unterstützung seitens der Stadt unerlässlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3215 2022 Die Vorlage OF 352/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor im dritten Spiegelstrich die Worte "oder Aussetzung" gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2022, OF 338/11 Betreff: Straßenmarkierung zwischen Gelastraße und Am Sausee Vorgang: OM 1961/22 OBR 11; ST 1746/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: Für den Straßenabschnitt Gelastrasse bis zur Einmündung "Am Sausee" ist eine Markierung der Straße so zu gestalten, dass Fußgänger*innen den Bereich neben der Straße sicher nutzen können. Wenn laut ST 1746 ein Bürgersteig derzeit nicht möglich ist, sollte die Straße sichtbar markiert werden, vor allem auf der linken Straßenseite (Gelastraße in Richtung Sausee). Reflektoren sind erwünscht, damit auch in der Dämmerung und bei Dunkelheit die Straße gut sichtbar ist. Begründung: Der Weg zwischen Gelastrasse und dem Freizeitgebiet Am Sausee ist sehr beliebt bei Fußgänger*innen und die Straße ist gut befahren. Seit Jahren versucht die Stadt Grundstücke zu erwerben, um dort einen Bürgersteig zu bauen. Es gibt auf der linken Straßenseite einen Schmutzstreifen (teils privat, teils städtisch), der größtenteils gut zu begehen ist. Dieser soll mit einer gut sichtbaren Straßenmarkierung abgegrenzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1961 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1746 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3092 2022 Die Vorlage OF 338/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 329/11 Betreff: Straßenlaternen mit Anschluss für die Weihnachtsbeleuchtung, bei der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße, Bauabschnitt 2, berücksichtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich im Zuge der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße, Bauabschnitt 2 (von Altebornstraße bis Am Kappelgarten), dafür einzusetzen, dass die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH die neu aufzustellenden Straßenlaternen mit Steckdosen ausrüstet. Die Steckdosen sind für die jährlich angebrachte Weihnachtsbeleuchtung unbedingt erforderlich. Begründung: Ohne eine Ausrüstung der Straßenlaternen wäre die Installation der Weihnachtsbeleuchtung nicht möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2878 2022 Die Vorlage OF 329/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2022, OF 328/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2022 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten weiteres zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instandgehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 169 2022 Die Vorlage OF 328/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Parteien: SPD, CDU, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 221 entstanden aus Vorlage: OF 313/11 vom 18.08.2022 Betreff: Dippemess bleibt - Keine Bebauung des Festplatzes am Ratsweg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Abstand von Bebauungsplänen für den Festplatz vor der Eissporthalle am Ratsweg zu nehmen und geeignetere Standorte für die Europäische Schule zu suchen. Der Frankfurter Osten ist und wird durch den Bau des Riederwaldtunnels, den Bau der Nordmainischen S-Bahn, die Sanierung der Wilhelmshöher Straße in Seckbach und durch Neubauten in den Gewerbegebieten in den nächsten zehn Jahren zu einer Großbaustelle. Zusätzliche Belastungen und weitere Flächenversiegelungen sind nicht vertretbar. Begründung: Der Frankfurter Osten ist schon jetzt stark durch Schadstoffe belastet und erstickt im motorisierten Verkehr. Der Bau des Familienbades neben der Eissporthalle wurde unter anderem mit den, außerhalb der Dippemess, vorhandenen guten Parkmöglichkeiten auf dem Festplatz begründet. Diese würden bei einer Bebauung wegfallen. Bei Fußballspielen und Veranstaltungen im vergrößerten Stadion am Bornheimer Hang gibt es schon jetzt einen enormen Parkdruck in den umliegenden Wohngebieten. Dieser würde bei einer Bebauung des Festplatzes weiter zunehmen. Das Gelände des Festplatzes reicht nicht für den Schulneubau der Europäischen Schule aus, dafür müssten auch Flächen der Kleingärten bebaut werden. Dies ist nicht vertretbar. Dass sich durch den Schwimmbadneubau die Abstellfläche für Schausteller verkleinert, war bekannt und wurde bei der Bauentscheidung als nicht bedeutsam angesehen. Die Dippemess kann an ihrem Standort bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 221 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.10.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.10.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OA 221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2419, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 30 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 313/11 Betreff: Dippemess bleibt - Keine Bebauung des Festplatzes am Ratsweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert von Bebauungsplänen für den Festplatz vor der Eissporthalle am Ratsweg Abstand zu nehmen und geeignetere Standorte für die Europäische Schule zu suchen. Der Frankfurter Osten ist und wird durch den Bau des Riederwaldtunnels, den Bau der nordmainischen S Bahn, die Sanierung der Wilhelmshöher Straße in Seckbach und Neubauten in den Gewerbegebieten in den nächsten zehn Jahren zu einer Großbaustelle. Zusätzliche Belastungen und weitere Flächenversieglungen sind nicht vertretbar. Begründung: Der Frankfurter Osten ist schon jetzt stark schadstoffbelastet und erstickt im motorisierten Verkehr. Der Bau des Familienbades neben der Eissporthalle wurde unter anderem mit den, außerhalb der Dippemess, vorhandenen guten Parkmöglichkeiten auf dem Festplatz begründet. Diese würden bei einer Bebauung wegfallen. Bei Fußballspielen und Veranstaltungen, im vergrößerten Stadion am Bornheimer Hang, gibt es schon jetzt einen enormen Parkdruck in den umliegenden Wohngebieten. Dieser würde bei einer Bebauung des Festplatzes weiter zu nehmen. Das Gelände des Festplatzes reicht nicht für den Schulneubau der europäischen Schule aus, damit müssten auch Flächen der Kleingärten bebaut werden. Dies ist nicht vertretbar. Das sich durch den Schwimmbadneubau die Abstellfläche für Schausteller verkleinert, war bekannt und wurde bei der Bau Entscheidung als nicht bedeutsam angesehen. Die Dippemess kann an ihrem Standort bleiben. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 221 2022 Die Vorlage OF 313/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und FDP gegen 3 SPD und CDU (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2022, OF 282/11 Betreff: Einsatz von Bussen mit Kameras statt Rückspiegeln auf der Linie 43 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat veranlasst, dass auf der Linie 43 Busse mit Kameras statt Außenspiegeln eingesetzt werden. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße ist schmal. Bei der Begegnung von Linienbussen mit anderen Fahrzeugen kommt es immer wieder vor, dass die Außenspiegel des Busses über den Gehweg ragen. Das ist ein Risiko für Fußgänger. Zum Teil werden in Seckbach bereits Busse mit Kameras statt Außenspiegeln eingesetzt. Diese sind deutlich schmaler als die Spiegel. Dies soll nun für alle in Seckbach eingesetzten Busse umgesetzt werden und dadurch ein kleiner Beitrag zur Verbesserung von Fußgängern an der Wilhelmshöher Straße geleistet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2185 2022 Die Vorlage OF 282/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2022, OF 283/11 Betreff: Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat ergreift Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fußgängerüberweges auf Höhe der Bushaltestelle Atzelberg Ost. Begründung: Der oben genannte Fußgängerüberweg wird von vielen Kindern und Familien auf dem Weg zur Schule, zum Kindergarten oder zum Spielplatz genutzt. Seit der Einrichtung der Baustelle auf der Wilhelmshöher Straße gibt es bei dem oben genannten Fußgängerüberweg eine mobile Ampelanlage. Mehrfach täglich wird jedoch das Rotsignal durch Autofahrer missachtet, wodurch es immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fußgänger kommt, die den Überweg bei Grün überqueren wollen. Problematisch sind dabei insbesondere zwei Situationen: - Autos, die aus Richtung Wilhelmshöher Straße kommend den Bus an der Haltestelle Atzelberg-Ost überholen, dabei ihr Rotsignal übersehen und zügig über den Überweg fahren. Gleichzeitig können die Fußgänger bei Grün die Straße nicht einsehen, da der Bus die Sicht versperrt. - Autos, die von oben kommend mit höherer Geschwindigkeit um die Kurve fahren und dann von der Ampelanlage überrascht werden und nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Hier kam es mehrfach auch schon zu Auffahrunfällen mit haltenden Autos. Diese Situation ist äußerst gefährlich und es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit zu verbessern (z. B. Hinweisschilder, Verkehrskontrollen, Warnblinker des haltenden Busses und durchgezogene Linie auf der Fahrbahn etc.). (Foto: Martina Weber) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2186 2022 Die Vorlage OF 283/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 279/11 vom 21.04.2022 Betreff: Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Vorgang: M 151/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Bezogen auf die Anlage 4 - Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 Metern zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen: Vatterstraße, Gelastraße und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried". 2. Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt. 3. Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen. 4. Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen. Begründung: Die Aufmerksamkeitszonen wurden für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten geschaffen und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß der Vorlage M 151 eine Zone von 100 Metern zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30er- bzw. 50er-Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 bis 100 Metern zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 Meter an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 Meter Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Anhänge aus der Vorlage M 44: M_44 2022_AN4 Maßnahmen M_44_2022_AN2_Eignungsgebiete Rot von Beate Brink eingezeichnet, auf den Antrag bezogene Gebiete Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 27.04.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 148 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 9. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.06.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1838, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2019, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 260/11 Betreff: Gehweg-Abtrennung zwischen Gelastraße und Sausee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: Für den Straßenabschnitt Gelastrasse bis zur Einmündung "Am Sausee" eine Abtrennung von der Straße so zu gestalten, dass Fußgänger*innen diesen sicher nutzen können. Beispiel Berkersheimer Bahnstrasse - zwischen Hausnummer 8 und 12 oder Foto unten. Dies sollte als Zwischenlösung gesehen werden, bis ein endgültiger Bürgersteig gebaut werden kann. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Bemühungen der Stadt, mit den Eigentümern der Grundstücke eine Einigung zum Verkauf zu erreichen. Bild: Beate Brink Bild: Beate Brink Begründung: Seit Jahren versucht die Stadt Grundstücke zu erwerben, um dort einen Bürgersteig zu bauen. Aus unserer Sicht ist die Straße mit x m breit genug, um 1,50m für einen Fußweg auf der jetztigen Straße abzutrennen. abzutrennen. Der Weg zwischen Gelastrasse und Freizeitgebiet Am Sausee ist sehr beliebt bei Fußgänger*innen und die Straße mit Tempo 50 nicht ungefährlich für die Fußgänger*innen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1961 2022 Die Vorlage OF 260/11 wird als Auftrag zur Prüfung und Berichterstattung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2022, OF 262/11 Betreff: Sitzbänke für den Kirchbergweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Kirchbergweg, im Abschnitt zwischen Seckbacher Bitzweg und Wilhelmshöher Straße, vier Sitzbänke aufzustellen. Die Ausführung der Sitzbänke sollte vandalismusfest sein. Begründung: Die im Antragstext beschriebene Strecke hat eine Länge von 850m und weist ein starkes Gefälle auf. Für bergauf gehende, ältere Bürger/innen ist es unbedingt erforderlich, dass sie sich auf Sitzbänken am Wegesrand ausruhen und verweilen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1963 2022 Die Vorlage OF 262/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2022, OA 158 entstanden aus Vorlage: OF 236/11 vom 20.02.2022 Betreff: Die traffiQ wird aufgefordert, den Stadtverordnetenbeschluss vom 17.06.2021, § 145, bis spätestens 01.07.2022 umzusetzen Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 26 Vorgang: OA 23/21 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V., § 145/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 26, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat sich zwecks Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 17.06.2021, § 145, mit der traffiQ in Verbindung setzt. Dabei ist vor allen Dingen auf die Umsetzung der folgenden Forderung zu drängen: "Die Linie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle Atzelberg-West sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden." Die Einführung der daraus resultierenden Fahrplanänderung muss spätestens ab dem 01.07.2022 erfolgen. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb sich die traffiQ über den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hinwegsetzt. Bedingt durch die vom 15. März 2021 bis voraussichtlich 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße verkehrt der Bus der Linie 38 nur noch bis Atzelberg-West. Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zu dreimaligem Anhalten und dreimaligem Anfahren. Dies verursacht unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren mehrere Busse der Linie 38 gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und der andere Bus/die anderen Busse ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 26 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.06.2021, OA 23 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2018 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 16.03.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 158 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 26 = Enthaltung, OA 158 = Annahme) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 158 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 47 Beschluss: 1. Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 158 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1513, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2022, OF 250/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Anwohnerparken in Seckbach einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt geplant, damit für Seckbach eine Parkraumbewirtschaftung mit Anwohnerparken eingeführt werden kann. Begründung: Der Parkdruck in Seckbach ist hoch. Verstärkt wird dies durch die Baustelle auf der Wilhelmshöher Straße und durch Pendler, die Seckbach als kostenlose Abstellmöglichkeit für ihre Pkws nutzen, um dann die letzten Meter in die Innenstadt zur Arbeit zu gelangen. Seit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bornheim weichen die Pendler vermehrt nach Seckbach aus. Dem soll nun durch eine konsequente Parkraumbewirtschaftung mit der Einführung von Anwohnerparken in Seckbach sowie durch regelmäßige Kontrollen entgegengewirkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 51 2022 Die Vorlage OF 250/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2022, OF 235/11 Betreff: Keine Gebühren für nicht erbrachte Leistungen! Aussetzung der Straßenreinigungsgebühren während der Bauarbeiten zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenreinigungsgebühren während der Bauarbeiten zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße - aufgrund nicht stattfindender Straßenreinigung - auszusetzen. Bereits bezahlte Straßenreinigungsgebühren sind rückzuerstatten. Begründung: Am 15. März 2021 begannen die Bauarbeiten zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße. Derzeit befinden sich die Bauarbeiten, des ersten Bauabschnitts, in der zweiten Bauphase und betreffen für ca. 17 Monate eine Straßenabschnittslänge von 200m. Von den Bauphasen 1 bis 4 sind insgesamt 530m betroffen (Atzelbergstraße bis Haus 20a). Die Dauer der Bauarbeiten für den gesamten ersten Bauabschnitt ist für mindestens 36 Monate geplant. Danach soll der zweite Bauabschnitt (Atzelbergstraße bis Seckbacher Bitzweg) der Wilhelmshöher Straße grundhaft saniert werden. Da die Straße aufgrund der Bauarbeiten - in den betroffenen Abschnitten - nicht mehr gereinigt werden kann, haben etliche Anwohner/innen des zurzeit betroffenen Straßenabschnitts eine Aussetzung der Straßenreinigungsgebühren beantragt. Diese Anträge wurden allerdings durch das Umweltamt (79.5 Abfallwirtschaft und Straßenreinigung) abgelehnt. Der daraufhin erfolgte Widerspruch wurde vom Rechtsamt zurückgewiesen. Selbst wenn die Ablehnung der Anträge rechtens sein sollte, so widerspricht es doch dem gesunden Menschenverstand, für eine nicht erbrachte Dienstleistung zahlen zu müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1775 2022 Die Vorlage OF 235/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 236/11 Betreff: Die traffiQ wird aufgefordert, den Stadtverordnetenbeschluss vom 17.06.2021; § 145 bis spätestens 01.07.2022 umzusetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich zwecks Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 17.06.2021, § 145 mit der traffiQ in Verbindung zu setzen. Dabei ist vor allen Dingen auf die Umsetzung der Forderung: "Die Linie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle Atzelberg-West sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden" zu drängen. Die Einführung der daraus resultierenden Fahrplanänderung muss spätestens ab dem 01.07.2022 erfolgen. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb sich die traffiQ über den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hinwegsetzt. Bedingt durch die, vom 15. März 2021 bis voraussichtlich 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, verkehrt der Bus 38 nur noch bis Atzelberg-West. Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zu dreimaligem Anhalten und dreimaligem Anfahren. Dies verursacht, unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohner/innen. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren mehr als ein 38er Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und der/die anderen Busse ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 158 2022 Die Vorlage OF 236/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 234/11 Betreff: Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen in die noch ausstehende Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße aufzunehmen: 1. Einbauten wie Verteilerkästen, Strom- und Trafohäuschen sind mindestens auf dem Platz an der Ecke Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (gegenüber Haus-Nr. 152) und dem Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse (vor Hausnummer 167), sowie auf dem Gehweg zwischen den Hausnummern 171 und 173 (Haltestelle Draisbornstraße) versenkbar auszuführen. 2. Platz Ecke Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (gegenüber Haus-Nr. 152): Als Ersatz für die an den Hauswänden angebrachten Schaukästen sind für die Akteure (Vereine, Parteien, etc.) des Stadtteils freistehende Schaukästen aufzustellen und den Akteuren kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Begründung: Auf den sehr schmalen Gehwegen und kleinen Plätzen an der Wilhelmshöher Straße befinden sich etliche Einbauten wie Verteilerkästen, Strom- und Trafohäuschen, welche die engen Bewegungsräume weiter einschränken. Die beantragten, freistehenden Schaukästen wiederum tragen zur ansehnlichen und übersichtlicheren Gestaltung des im Antragstext aufgeführten Platzes bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1774 2022 Die Vorlage OF 234/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2022, OF 202/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs zwecks Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße, in Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten den ehemaligen Gehweg zwischen der Treppe am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße - parallel zur Autobahn A 661 und in Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs - wieder herzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2023 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 12 2022 Die Vorlage OF 202/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2022, OF 217/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2023 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 29 2022 Die Vorlage OF 217/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2022, OF 196/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2022 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2023 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 6 2022 Die Vorlage OF 196/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2022, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 17.01.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11; B 165/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Tenor geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von circa 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in circa zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1399, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2022, OF 180/11 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Antragstext geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von ca. 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165 führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in ca. zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 140 2022 Die Vorlage OF 180/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 114 entstanden aus Vorlage: OF 165/11 vom 08.01.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit den Zielen a) Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft; b) Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; c) klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen) wird begrüßt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-) Baugenehmigungen nach § 34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Magistratsvorlage M 175 in den folgenden Punkten zu verändern: a) Das Wohngebiet Gelastraße soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. b) Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastraße soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. c) Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet. d) Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. e) Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht. f) Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. g) Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. h) Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten. i) Der Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den Bebauungsplan Nr. 558 ausgeschlossen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossen werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden, mit dem primären Ziel, kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet" soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z. B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH-Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan Nr. 677 Borsigallee/Park-and-Ride-Anlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1197 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.01.2022 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.01.2022, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 114 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 114) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 175 = Annahme im Rahmen OA 114, OA 114 = Annahme) FRAKTION (M 175 und OA 114 = Annahme) Gartenpartei (M 175 und OA 114 = Ablehnung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 175 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ausweisung von Zonen für die industrielle Nutzung möglichst weit auf die Bereiche fokussiert wird, in denen bereits Industriebetriebe ansässig sind und in denen sie eine Möglichkeit zur Erweiterung hätten. Die Versorgung soll mit effizienten, nachhaltigen Energieträgern erfolgen. 2. Die Vorlage OA 114 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen OA 114) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1191, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 166/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen und Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume. 2. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Die Gebäude im Gewerbegebiet sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume umzusetzen. Begründung: Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östlichen Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Es handelt sich defacto nicht um ein reines Gewerbegebiet, sondern um ein Gewerbe- und Wohngebiet und dem sollte der neue Bebauungsplan auch Rechnung tragen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einem angestrebten Versiegelungsanteil von 0,8 kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 158/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im OBZ 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstr. und Kleestr.), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Seckbach: Im Trieb Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV Sportplatz Begründung: Den Fußgänger*innen wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrer*innen - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot auf Radwegen zu halten oder gar zu parken wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn selbst Alt Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn selbst Burgelehen 15:00 Foto: Thomas Dorn selbst Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2022 Die Vorlage OF 158/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Wächtersbacher Straße Seckbach: Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße) Auerfeldstraße (vor dem Huthpark), An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2021, OF 146/11 Betreff: Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Änderungen in die finale Planung zum 2. Bauabschnitt, zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg, aufzunehmen: 1. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Einmündung der Leonhardsgasse in die Wilhelmshöher Straße 2. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Wilhelmshöher Straße in Höhe Hausnummer 168 3. Die Verwendung eines klimafreundlichen, hellen Asphalts Begründung: Zur sicheren Querung der Straßen durch Fußgänger/innen, auch wegen der Erreichbarkeit der beiden Bushaltestellen Draisbornstraße, sind die beantragten Fußgängerüberwege notwendig und zweckmäßig. Zumal es nicht nachzuvollziehen ist, dass der aktuell vorhandene Fußgängerüberweg in der Leonhardsgasse ersatzlos entfallen soll. Klimafreundlicher Asphalt nimmt den Regen auf und hat eine bis zu 8 Grad Celsius geringere Wärmeabstrahlung als herkömmlicher Asphalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1300 2022 Die Vorlage OF 146/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2021, OF 135/11 Betreff: Vorplanung Wilhelmshöher Straße Bauabschnitte 3 bis 7 Vorgang: OF 138/17 OBR 11; EA 73/17; M 144/19 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Sicherheit und Schulwegsicherung a) An welchen Stellen (bitte mit Angabe der Hausnummern) sind die Bürgersteige in der Vorplanung schmaler als 2 m und an welchen Stellen schmaler als 1,30 m? b) Wie und durch welche ergänzenden Maßnahmen ist ein sicherer Wartebereich und eine sichere Überquerung der Fahrbahn an den drei Kreuzungsbereichen gewährleistet? Gemeint sind die Kreuzungen Wilhelmshöher Straße / Im Trieb, Zebrastreifen vor der Hausnummer 139; Kreuzung Hofhausstrasse / Wilhelmshöher und Kreuzung Wilhelmshöher / Leonardsgasse. 2. Bushaltestellen: a) Welche Breite hat der Gehweg an den Bushaltestellen Zentgrafenschule Richtung Bergen und an den beiden Haltestellen an der Draisbornstraße? b) Wie wird die Barrierefreiheit erzielt? c) Wie wird erreicht, dass Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle ein sicher ein- und aussteigen können und Passanten die Wartenden passieren können. d) Wie sind die Haltestellen ausgestattet? 3. Klimawandel: a) Wie setzt der Magistrat die Anpassungen an den Klimawandel in dieser Baumaßnahme um: Wie viele Bäume und andere Pflanzen sind geplant? b) Wie können die neuen Leitungen so verlegt werden, dass Platz für die Neupflanzung von Bäumen geschaffen wird? c) Welcher Straßenbelag ist geplant und ist dieser an den Klimawandel angepasst, z.B. durch helle Oberfläche? 4. Haltemöglichkeiten: a) Wo und wie viele Fahrradbügel und Stellplätze für Lastenfahrräder sind geplant? b) Wo und wie viele Kurzzeitparkplätze sind geplant? c) Wo und wie viele Behindertenparkplätze sind geplant? Begründung: Die Bürgersteige der Wilhelmshöher Straße sind derzeit im Ist-Zustand an einigen Stellen für die Fußgänger und Fußgängerinnen sehr schmal, teilweise mit Bürgersteigen <1,30 m. Gleichzeitig fahren Busse in den Hauptverkehrszeiten mit einer Taktung von 3-5 min durch die Wilhelmshöher Straße. Die aktuelle Planung muss die Gefahrenzonen der besonders gefährlichen Bereiche sicherer gestalten. Die Wilhelmshöher hat diverse Kurven und Knicks. Die Kreuzungsbereiche sind aus diesem Grund teilweise schwierig einzusehen und mit geringen Bürgersteigen sind die Wartezonen eng. An allen Bushaltestellen ist reger Warte - Betrieb auf gleichzeitig engen und nicht barrierefreien Bürgersteigen, insbesondere an der Haltestelle Draisbornstraße Richtung Bornheim. Dem muss die Planung mit einer Neugestaltung Rechnung tragen. Die Neupflanzung von Bäumen sollte an allen Stellen berücksichtigt werden, an denen ausreichend Platz ist. Es soll eine Wiederbelebung der Geschäfte in Seckbach geben. Dazu müssen Stellflächen für Fahrräder und auch für Lastenfahrräder geplant werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 138/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 73 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2021, OF 130/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro Brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro Brutto. Der Magistrat wird gebeten weiteres zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro Brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 41 2021 Die Vorlage OF 130/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2021, OF 70/11 Betreff: Schulweg sicherer machen - Vorfahrt ändern Straße Im Trieb Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Hochstädter /Zeuläckerstrasse die bestehende Vorfahrt in eine Rechts- vor- Links Regelung zu ändern. Begründung: In Fahrtrichtung Sausee/Gelastr. wird die 30 km/h-Begrenzung häufig, z.T. deutlich, missachtet. Es handelt sich hier um einen Schulweg (Grundschule) und an der Kreuzung Hochstädter/Zeuläckerstr. um die Hauptfahrradverbindung Enkheim-Bornheim. Eine Rechts-vor-Links Regelung würde den Verkehr Richtung Sausee verlangsamen und den Schulweg und sicherer machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 70/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 70/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, 2 LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 23 entstanden aus Vorlage: OF 26/11 vom 21.05.2021 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 für die Dauer der Bauarbeiten, abhängig vom Fahrgastaufkommen, der Fahrbetrieb der Buslinie 38 an die Gegebenheiten angepasst und auf der Buslinie 40 der Takt zumindest in den Hauptverkehrszeiten verdichtet wird. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Es wird das Fahrgastaufkommen auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen "Atzelberg Ost", "Atzelberg Mitte" und "Atzelberg West" nach Aufhebung der coronabedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021) ermittelt. 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er- und M43er- Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich, sollte die Buslinie M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Buslinie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Buslinie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Haltestellen "Hufeland-Haus", "Altebornstraße", "Atzelberg Ost" und "Atzelberg Mitte" entfallen). 5. Die Buslinie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle "Atzelberg West" sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die vom 15. März 2021 bis voraussichtlich zum 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße verkehrt die Buslinie 38 nur noch bis zur Haltestelle "Atzelberg West". Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er-Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird die Buslinie M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus M43 fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5 Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle acht bis zehn Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Buslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75 Minutentakt verdichtet werden. Die Buslinie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim" und "Bergen Ost" (via Vilbeler Landstraße), werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle "Atzelberg West" aufnehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2021, OA 78 Anregung vom 14.03.2022, OA 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 18 entstanden aus Vorlage: OF 16/16 vom 15.05.2021 Betreff: Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe beschlossen, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße die unten angeführten Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen: a) Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße gelten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. b) Die sich daraus ergebende, eventuelle Fahrplanänderung ist zum nächsten planmäßigen Fahrplanwechsel (12.12.2021) vorzunehmen. Begründung: Die Buslinie 40 bietet direkte und schnelle Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit wird erwartet, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Bus zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste aufnehmen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 83/11 Betreff: Verkehrschaos auf dem Lohrberg endlich beenden. Konsequente Maßnahmen zur Regulierung und Überwachung der Zufahrtsbeschränkungen ergreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsregelung auf dem Lohrberg zeitnah umzusetzen und mittelfristig ein vollumfängliches Verkehrskonzept mit automatischer Zugangsregelung zu erarbeiten. Kurzfristige Maßnahmen ab Sommer 2021: - Die Regelung eines beschränkten Zugangs gilt ganztägig und unabhängig von der Auslastung des Lohrpark-Parkplatzes für die Wochenende und Feiertage vom Samstagmorgen bis zum späten Sonntagabend, in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober. Falls die Wetterlage es erforderlich machen sollte, sollen die Zufahrtsbeschränkungen bereits vor Ostern beginnen und nach dem Oktober enden. - Die Zufahrt zum Lohrberg, in Höhe Seckbacher Kreuzweg/Berger Weg, ist mittels einer mobilen Sperre zu unterbinden. Die Sperre Berger Weg/Nußgartenstraße wird nicht mehr benötigt. - Auf dem Seckbacher Kreuzweg darf in beide Richtungen gefahren werden. Die unechte Einbahnstraße wird aufgehoben. - Der Berger Weg wird ab dem Seckbacher Kreuzweg Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Osten. Der 83er Bus darf entgegen der Einbahnstraße fahren. - Die Schranke am Klingenweg zur Wohnbebauung Bergen hin wird geöffnet. - Die Richtung der Einbahnstraße im Klingenweg ist vom Berger Weg kommend in Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße zu drehen. - Die temporäre Beschilderung ist mit sog. "Klappschildern" durchzuführen. Somit entfällt der ständige Auf- und Abbau der Verkehrsschilder. - Falschparken ist konsequenter als bisher mit Strafmandat zu ahnden. Abgestellte Fahrzeuge, welche die Rettungsfahrzeuge und den Shuttle-Bus behindern, sind unverzüglich abzuschleppen. - Die Baumstämme auf der nördlichen Seite des Berger Wegs sind zu entfernen und die Bankette durch Granitstelen gegen unberechtigtes Parken zu sichern. Bis zur Aufstellung der Granitstelen sind Baumstämme, die ohne Einverständnis der Grundstückseigentümer abgelegt wurden, an die Grundstücksgrenze zu verlegen. - Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke ist mittels einer Sonderlösung zu gewährleisten; z. B. durch die Abholung Gehbehinderter an der Lohrpark-Zufahrtsschranke mittels Golf-Caddy durch den Gaststättenbetreiber. - Personen mit berechtigten Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner/innen, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstbetreiber, Freizeitgärtner, eventuell weitere Personen. - Zur Verstärkung der überlasteten Stadt- und Landespolizei, ist bis zur Einführung der nachgenannten mittelfristigen Maßnahmen die Verkehrswacht Obertaunus zur Überwachung der Absperrungen einzusetzen. Von dem gemeinnützigen Verein Verkehrswacht-Obertaunus liegt dem Ortsbeirat 11 ein entsprechendes Angebot vor. Der Magistrat wird gebeten, mit der Verkehrswacht Obertaunus umgehend Kontakt aufzunehmen (siehe Anlage). Mittelfristige Maßnahmen: - Planung und Einführung eines vollumfänglichen Verkehrskonzepts, welches die Beschränkung der Zufahrt zum Lohrberg, in Abhängigkeit von der Parkplatzauslastung, automatisch regelt. Teil des Verkehrskonzepts soll die Sperrung der Zufahrt Berger Weg/Seckbacher Kreuzweg zum Lohrberg mittels automatischer Schranke sein. Bei Einführung des Zweirichtungsverkehrs im Seckbacher Kreuzweg sowie der Drehung der aktuellen (Einbahn-) Fahrtrichtung im Klingenweg werden keine weiteren Sperren erforderlich. Begründung: Die Kernproblematik des illegalen Parkens und des nicht vertretbaren Verkehrschaos bei hohem Ansturm auf das Gelände besteht seit Jahrzehnten unverändert. Zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der Pächter/innen und Eigentümer/innen zu ihren Streuobstwiesen. Die Verkehrswacht-Obertaunus bietet sich an, die Frankfurter Ordnungskräfte bei der Überwachung der Zufahrtssperren zu unterstützen. Anlage: Unterstützung durch die Verkehrswacht Obertaunus Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.05.2021, OF 27/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 491 2021 1. Die Vorlage OF 27/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 83/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. 2 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Es handelt sich bei meiner Ausführung nicht um einen direkten Vorschlag. Da das Problem unter dem Gesichtspunkte "Mensch vor Insekten stellen" eigentlich keine Erörterung benötigt. Bei Starkregen läuft der Riedgraben im Abschnitt Gelastraße bis A661 regelmäßig über. Hierbei laufen die Keller der direkten Anlieger voll und die Gartenanlagen seitlich des Grabens sind nicht mehr nutzbar. Rückstau des Wassers im gesamten Bereich von Seckbach incl. Teilweise stehen die Abschnitte wochenlang unter Wasser oder oberkannte der Abflüsse, da das Wasser nicht abfließen kann. Dies verstärkte sich in den letzten Jahren wegen dem Bau der A661, Betriebshof Ost und letztlich wegen zeitlich falscher und fehlender Reinigung des Riedgrabens. Besonders das ab März /April wegen diverser Insekten keine Reinigung ( Grünschnitt) mehr durchgeführt werden darf. Auch wegen diesen Insekten, werden die Pumpen im Bereich des FSV Sportplatzes nicht mehr in den Massen eingeschaltet wie es für die teilweise katastrophale Situation in Bereich Seckbach notwendig wäre. Daher möchte die das Thema hiermit anstoßen um eine geeignete Vorgehensweise für die immer wieder auftretende Problematik herbeizuführen.
Die Überquerung der Wilhelmshöher Straße Höhe Leonhardsgasse ist für Fußgänger sehr gefährlich. Hier würde ein Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel die Gefahr entschärfen.
Die Überquerung der Gwinnerstraße in Höhe des Wohngebiets Gelastraße ist sehr gefährlich, insbesondere für Kinder. Früher hab es hier einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle, dieser wurde aber abgebaut. Bitte eine Fußgängerampel installieren direkt nördlich der Gelastraße, damit Kinder sicher aus der Gelastraße in Richtung Zentgrafenschule gehen können.
Beschreibung: Durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße und der damit verbundenen Umleitung des Verkehrs über den Atzelberg gibt es hier ein sehr hohes Verkehrsaufkommen und die Überquerung der Fahrbahn in Richtung Lidl und der Schule für Anwohner und auch Schüler ist manchmal nur schwer möglich. Es fehlt an dieser Stelle dringend ein Fußgängerüberweg!
In der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.
Der Stadtteil Seckbach benötigt noch einen Spielplatz unterhalb der Wilhelmshöher Straße. Es gibt einen attraktiven Spielplatz im Huthpark. Dieser ist jedoch bei einer Einwohnerzahl von über 10.000 Personen nicht ausreichend. Ich plädiere daher dafür einen neuen attraktiven Spielplatz in der Nähe der Zentgrafenschule zu bauen, um Spielmöglichkeiten für Kinder zu haben und den Eltern einen Treffpunkt zu geben, an welchen sie sich mit ihren Kindern außerhalb der eigenen Wohnung treffen können. Spielplätze bieten attraktive Spiel- und Gestaltungsmöglichkeiten für Kinder verschiedener Altersgruppen.
Jeden morgen ärgere ich mich, wenn ich entweder im Bus 43 und mit meinem Auto im Schneckentempo durch Seckbach fahre. Wäre es nicht eine Idee, von Bergen aus eine direkte schnelle Buslinie zur U Bahn in Enkheim einzurichten? Und die U 4 grundsätzlich bis Enkheim durchfahren zu lassen? Nicht nur alle 20 Minuten. Die 43 könnte dann etwas seltener fahren und die Seckbacher hätten mehr Ruhe. In Seckbach selber könnte die 38 noch mehr Stationen anfahren, um alle Haltestellen abzudecken. Die 42 ist keine Alternative, da sie sehr lange bis zur U Bahn nach Enkheim braucht. Ich würde dann morgens und abends gerne mein Auto stehen lassen und nur noch mit den Öffentlichen zur Arbeit fahren!
Zwischen der Enkheimer Hohl und der Zeuläckerstraße gibt es nahe der Bahnunterführung eine Straßensperre, die jeden fließenden Verkehr verunmöglicht. An der Sperre stauen sich, insbesondere im Berufsverkehr, die Fahrradfahrer, weil die Engstelle immer nur die Passage in eine Richtung erlaubt. Die Durchfahrt wird durch das wuchernde Grün außerdem erschwert. Eine Sperre in dieser Bauform ist an dieser Stelle total daneben, es gibt keinen sachlichen Grund dafür. Wie an allen ähnlichen Stellen in der Stadt würden hier zwei Poller (rot-weiß lackiert) ausreichen, um Autos an der Durchfahrt zu hindern (was gut ist) und andererseits Fußgänger und Radfahrer in beide Richtungen gleichzeitig durchzulassen. Man würde mit einer minimalen Maßnahme eine maximale Verbesserung erreichen.